AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der taro labs, Böttner und Gülbahar GbR

Straucher Straße 6–10, 42719 Solingen

(nachfolgend „taro labs“ genannt)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Foto- und Video-Dienstleistungen, die taro labs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt.

Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person bzw. jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 1 Auftrag

Mit Beauftragung durch den Kunden erbringt taro labs Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Auch Nachrichten per E-Mail, Messenger oder Social Media, die Datum, Uhrzeit, Namen und absendende Adresse enthalten, gelten als verbindliche Auftragserteilung.

Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Eine Anfrage des Kunden gilt ebenfalls nicht automatisch als Angebot im juristischen Sinne.

Die Leistung gilt mit der ersten Übergabe der Ergebnisse als erfüllt. Die Daten werden dem Kunden per Download-Link zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb von 14 Werktagen abzurufen (z. B. durch Herunterladen).

§ 2 Vertragsgrundlage

2.1 Für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 3 Vertraulichkeit

Wird keine gesonderte Verschlüsselung vereinbart, erfolgt der Datentransfer unverschlüsselt und auf eigenes Risiko. Auf Wunsch stellt jede Partei ein entsprechendes Verschlüsselungssystem bereit.

§ 4 Vergütung und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Abrechnung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen.

4.3 Zahlungen sind bei Abnahme fällig. Bei Teilleistungen sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4.4 taro labs behält sich vor, in bestimmten Fällen Vorkasse zu verlangen. Die Leistung beginnt dann erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.5 Gegenforderungen des Kunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.

4.6 Nach Teilleistungen können Zwischenrechnungen gestellt werden – auch abweichend von vereinbarten Zahlungszielen.

4.7 Die erneute Bereitstellung von Daten, die nach 14 Werktagen erneut angefragt werden, kann kostenpflichtig sein.

§ 5 Änderungen, Zusatzleistungen & Referenznutzung

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Material innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist entfallen sämtliche Mängelansprüche.

5.2 Änderungswünsche sind nur dann kostenfrei, wenn sie im vereinbarten Rahmen (z. B. Storyboard) enthalten sind und sich durch Nachbearbeitung umsetzen lassen. Zusätzliche Drehtage oder Vertonungen werden gesondert berechnet.

5.3 Spätere Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden nach Aufwand berechnet.

5.4 Fehlerhafte Leistungen berechtigen nicht zum Zurückhalten oder Kürzen anderer Rechnungen.

5.5 Sofern vom Kunden nicht binnen 5 Werktagen widersprochen, darf taro labs alle produzierten Inhalte zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Referenzzwecken verwenden.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde versichert, über sämtliche Nutzungsrechte an von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Musik, Schriftarten, Logos) zu verfügen.

6.2 Der Kunde stellt taro labs von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen können.

6.3 Eine Abtretung von Vertragsinhalten durch den Kunden an Dritte ist nur mit Zustimmung von taro labs möglich. taro labs darf Rechte und Pflichten jederzeit an Dritte übertragen.

§ 7 Rücktritt

7.1 taro labs behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Umsetzung rechtlich oder inhaltlich nicht zumutbar ist (z. B. bei Verstößen gegen Gesetze oder ethische Grundsätze).

7.2 Wird ein Auftrag aus solchen Gründen abgelehnt, erhält der Kunde ggf. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurück – abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.

§ 8 Fremdleistungen & Spesen

8.1 taro labs kann externe Dienstleister beauftragen. Auf deren Vergütung kann ein Serviceaufschlag von bis zu 30 % erhoben werden.

8.2 Spesen (z. B. Reisekosten) werden mit Nachweis erstattet. Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer und zusätzlichem Stundensatz abgerechnet.

§ 9 Eigentumsrechte & Nutzung

9.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen – kein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial, Entwürfen oder Projektdateien.

9.2 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen Nutzungsrechte gemäß Vereinbarung auf den Kunden über. Eine Nutzung in TV, Kino oder Radio ist nur mit schriftlicher Zustimmung von taro labs zulässig.

§ 10 Haftung

10.1 taro labs garantiert keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg durch die erbrachten Leistungen.

10.2 Versandrisiken trägt der Kunde. Er ist verpflichtet, für regelmäßige Datensicherung zu sorgen.

10.3 Für Schäden haftet taro labs nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Solingen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der taro labs, Böttner und Gülbahar GbR

Straucher Straße 6–10, 42719 Solingen

(nachfolgend „taro labs“ genannt)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Foto- und Video-Dienstleistungen, die taro labs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt.

Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person bzw. jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 1 Auftrag

Mit Beauftragung durch den Kunden erbringt taro labs Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Auch Nachrichten per E-Mail, Messenger oder Social Media, die Datum, Uhrzeit, Namen und absendende Adresse enthalten, gelten als verbindliche Auftragserteilung.

Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Eine Anfrage des Kunden gilt ebenfalls nicht automatisch als Angebot im juristischen Sinne.

Die Leistung gilt mit der ersten Übergabe der Ergebnisse als erfüllt. Die Daten werden dem Kunden per Download-Link zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb von 14 Werktagen abzurufen (z. B. durch Herunterladen).

§ 2 Vertragsgrundlage

2.1 Für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 3 Vertraulichkeit

Wird keine gesonderte Verschlüsselung vereinbart, erfolgt der Datentransfer unverschlüsselt und auf eigenes Risiko. Auf Wunsch stellt jede Partei ein entsprechendes Verschlüsselungssystem bereit.

§ 4 Vergütung und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Abrechnung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen.

4.3 Zahlungen sind bei Abnahme fällig. Bei Teilleistungen sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4.4 taro labs behält sich vor, in bestimmten Fällen Vorkasse zu verlangen. Die Leistung beginnt dann erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.5 Gegenforderungen des Kunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.

4.6 Nach Teilleistungen können Zwischenrechnungen gestellt werden – auch abweichend von vereinbarten Zahlungszielen.

4.7 Die erneute Bereitstellung von Daten, die nach 14 Werktagen erneut angefragt werden, kann kostenpflichtig sein.

§ 5 Änderungen, Zusatzleistungen & Referenznutzung

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Material innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist entfallen sämtliche Mängelansprüche.

5.2 Änderungswünsche sind nur dann kostenfrei, wenn sie im vereinbarten Rahmen (z. B. Storyboard) enthalten sind und sich durch Nachbearbeitung umsetzen lassen. Zusätzliche Drehtage oder Vertonungen werden gesondert berechnet.

5.3 Spätere Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden nach Aufwand berechnet.

5.4 Fehlerhafte Leistungen berechtigen nicht zum Zurückhalten oder Kürzen anderer Rechnungen.

5.5 Sofern vom Kunden nicht binnen 5 Werktagen widersprochen, darf taro labs alle produzierten Inhalte zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Referenzzwecken verwenden.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde versichert, über sämtliche Nutzungsrechte an von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Musik, Schriftarten, Logos) zu verfügen.

6.2 Der Kunde stellt taro labs von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen können.

6.3 Eine Abtretung von Vertragsinhalten durch den Kunden an Dritte ist nur mit Zustimmung von taro labs möglich. taro labs darf Rechte und Pflichten jederzeit an Dritte übertragen.

§ 7 Rücktritt

7.1 taro labs behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Umsetzung rechtlich oder inhaltlich nicht zumutbar ist (z. B. bei Verstößen gegen Gesetze oder ethische Grundsätze).

7.2 Wird ein Auftrag aus solchen Gründen abgelehnt, erhält der Kunde ggf. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurück – abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.

§ 8 Fremdleistungen & Spesen

8.1 taro labs kann externe Dienstleister beauftragen. Auf deren Vergütung kann ein Serviceaufschlag von bis zu 30 % erhoben werden.

8.2 Spesen (z. B. Reisekosten) werden mit Nachweis erstattet. Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer und zusätzlichem Stundensatz abgerechnet.

§ 9 Eigentumsrechte & Nutzung

9.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen – kein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial, Entwürfen oder Projektdateien.

9.2 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen Nutzungsrechte gemäß Vereinbarung auf den Kunden über. Eine Nutzung in TV, Kino oder Radio ist nur mit schriftlicher Zustimmung von taro labs zulässig.

§ 10 Haftung

10.1 taro labs garantiert keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg durch die erbrachten Leistungen.

10.2 Versandrisiken trägt der Kunde. Er ist verpflichtet, für regelmäßige Datensicherung zu sorgen.

10.3 Für Schäden haftet taro labs nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Solingen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der taro labs, Böttner und Gülbahar GbR

Straucher Straße 6–10, 42719 Solingen

(nachfolgend „taro labs“ genannt)

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Foto- und Video-Dienstleistungen, die taro labs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt.

Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person bzw. jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 1 Auftrag

Mit Beauftragung durch den Kunden erbringt taro labs Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Auch Nachrichten per E-Mail, Messenger oder Social Media, die Datum, Uhrzeit, Namen und absendende Adresse enthalten, gelten als verbindliche Auftragserteilung.

Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Eine Anfrage des Kunden gilt ebenfalls nicht automatisch als Angebot im juristischen Sinne.

Die Leistung gilt mit der ersten Übergabe der Ergebnisse als erfüllt. Die Daten werden dem Kunden per Download-Link zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb von 14 Werktagen abzurufen (z. B. durch Herunterladen).

§ 2 Vertragsgrundlage

2.1 Für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 3 Vertraulichkeit

Wird keine gesonderte Verschlüsselung vereinbart, erfolgt der Datentransfer unverschlüsselt und auf eigenes Risiko. Auf Wunsch stellt jede Partei ein entsprechendes Verschlüsselungssystem bereit.

§ 4 Vergütung und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Abrechnung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen.

4.3 Zahlungen sind bei Abnahme fällig. Bei Teilleistungen sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4.4 taro labs behält sich vor, in bestimmten Fällen Vorkasse zu verlangen. Die Leistung beginnt dann erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.5 Gegenforderungen des Kunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.

4.6 Nach Teilleistungen können Zwischenrechnungen gestellt werden – auch abweichend von vereinbarten Zahlungszielen.

4.7 Die erneute Bereitstellung von Daten, die nach 14 Werktagen erneut angefragt werden, kann kostenpflichtig sein.

§ 5 Änderungen, Zusatzleistungen & Referenznutzung

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Material innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist entfallen sämtliche Mängelansprüche.

5.2 Änderungswünsche sind nur dann kostenfrei, wenn sie im vereinbarten Rahmen (z. B. Storyboard) enthalten sind und sich durch Nachbearbeitung umsetzen lassen. Zusätzliche Drehtage oder Vertonungen werden gesondert berechnet.

5.3 Spätere Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden nach Aufwand berechnet.

5.4 Fehlerhafte Leistungen berechtigen nicht zum Zurückhalten oder Kürzen anderer Rechnungen.

5.5 Sofern vom Kunden nicht binnen 5 Werktagen widersprochen, darf taro labs alle produzierten Inhalte zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Referenzzwecken verwenden.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde versichert, über sämtliche Nutzungsrechte an von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Musik, Schriftarten, Logos) zu verfügen.

6.2 Der Kunde stellt taro labs von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen können.

6.3 Eine Abtretung von Vertragsinhalten durch den Kunden an Dritte ist nur mit Zustimmung von taro labs möglich. taro labs darf Rechte und Pflichten jederzeit an Dritte übertragen.

§ 7 Rücktritt

7.1 taro labs behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Umsetzung rechtlich oder inhaltlich nicht zumutbar ist (z. B. bei Verstößen gegen Gesetze oder ethische Grundsätze).

7.2 Wird ein Auftrag aus solchen Gründen abgelehnt, erhält der Kunde ggf. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurück – abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.

§ 8 Fremdleistungen & Spesen

8.1 taro labs kann externe Dienstleister beauftragen. Auf deren Vergütung kann ein Serviceaufschlag von bis zu 30 % erhoben werden.

8.2 Spesen (z. B. Reisekosten) werden mit Nachweis erstattet. Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer und zusätzlichem Stundensatz abgerechnet.

§ 9 Eigentumsrechte & Nutzung

9.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen – kein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial, Entwürfen oder Projektdateien.

9.2 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen Nutzungsrechte gemäß Vereinbarung auf den Kunden über. Eine Nutzung in TV, Kino oder Radio ist nur mit schriftlicher Zustimmung von taro labs zulässig.

§ 10 Haftung

10.1 taro labs garantiert keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg durch die erbrachten Leistungen.

10.2 Versandrisiken trägt der Kunde. Er ist verpflichtet, für regelmäßige Datensicherung zu sorgen.

10.3 Für Schäden haftet taro labs nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Solingen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.